Krankengymnastik ist der veraltete Begriff für Physiotherapie, der sich leider immer noch im Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen wieder findet. Im Grunde ist es wohl ein Oberbegriff der für passive Anwendungen im Allgemeinen, sowie aktiven Eigenübungen steht. Der gut ausgebildete Physiotherapeut weiß, wie er eine solche Verordnung durch seine Befunderhebung richtig einsetzen muss.